Coronaimpfnachweis, Genesenennachweis oder negativer Corona-Test erforderlich

Coronaimpfnachweis, Genesenennachweis oder negativer Corona-Test erforderlich

  • bitte beim Betreten der Sportklinik Nachweise vorzeigen -

  • Es geht um Ihre und unser aller Gesundheit

Die neue Coronaschutzverordnung NRW ist am Freitag, den 20.08.2021 in Kraft getreten. In diesem Rahmen ist festgelegt, dass jeder Patient und Sportler, der in der Sportklinik behandelt oder sportlich aktiv wird, weder geimpft noch genesen ist einen negativen Schnelltest (PoC) vorlegen muss.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir entsprechend der gesetzlichen Regelungen verpflichtet sind, die Nachweise zu prüfen. Wir bitten Sie, auch ohne Aufforderung an der Anmeldung bzw. vor jeder Behandlung, vor jedem Training den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an der Anmeldung, den behandelnden Physiotherapeuten oder den Trainern Ihren Impfausweis, Genesenennachweis oder einen negativen Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) vorzulegen.

Mit Ihrem Einverständnis werden wir den Status in Ihrer Karteikarte dokumentieren, sodass Sie bei regelmäßigen Aufenthalten in der Sportklinik von der wiederkehrenden Vorlage der Nachweise entbunden sind.

 

Dr. L. Roslawski

ärztlicher Direktor

Kontakt

Dr. Alfred-Herrhausen-Allee 21
47228 Duisburg

Telefon: 02065 / 4220 - 110
Telefax: 02065 / 4220 - 117

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